7 Projekt Revision Standortgespräch Bei unseren Bewohner*innen, Mitarbeitenden mit einemangepassten Arbeits- oder Beschäftigungsplatz, sowie Menschen die eine IV-Massnahme (beispielsweise eine Ausbildung oder Abklärung) absolvieren, gibt es immer wieder Gesprächs- und Abgleichsbedarf. Im Hinblick auf die Subjektfinanzierung mit dem «individuellen Hilfeplan» IHP, wird es in Zukunft vermehrte Gespräche brauchen. Das Projektteam «Revision Standortgespräch» hatte den Auftrag, den Ablauf, die Inhalte sowie die Unterlagen der Standortgespräche im Sinne der Bedarfsorientierung und Integration zu überarbeiten und zu vereinheitlichen. Dieses setzte sich aus Fachmitarbeiter*innen aus den Abteilungen Wohnen, Werkstätten, Hauswirtschaft und dem Fachbereich «Angebote, Beratung, Vermittlung» ABV zusammen. Worum geht es bei einem Standortgespräch? Das Standortgespräch dient dazu, gemeinsam zurückzublicken, das Hier und Jetzt festzuhalten und nach vorne zu schauen. Nebst der Würdigung des Erreichten dient es dazu, Bezugspersonen, Behörden etc. über den Fallverlauf zu informieren sowie dem Bezugssystem die Gelegenheit zu bieten, sich abzugleichen. Dabei stehen die Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen und deren Möglichkeiten, Fähigkeiten und Grenzen im Zentrum des in der Regel jährlich stattfindenden Gesprächs. Die Entwicklung und Veränderung der Mitarbeiter*innen und/oder Bewohner*innen wird im Sinne ihrer Selbstbestimmung festgehalten. Das Unterstützungssetting wird überprüft und gegebenenfalls angepasst. Nach dem Standortgespräch sind die Planung und Gestaltung des weiteren Vorgehens klar, dokumentiert und protokolliert. Im Februar 2022 war es so weit: Das Projektteam konnte das Erarbeitete dem Fachpersonal des Arbeits- Beschäftigungs- und Wohnbereichs präsentieren und die Handhabung der neuen Unterlagen schulen. Somit sind wir im SAZ Burgdorf für die bedarfsorientierte und professionelle Gesprächsführung bestens gerüstet. Verein mensch-zuerst schweiz mensch-zuerst schweiz unterstützt beim Aufbau von neuen Selbst-Vertreter-Gruppen und organisiert Kurse für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten. UN-Behindertenrechtskonvention Art. 19 UN-BRK: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Individueller Hilfeplan IHP: Der Kanton Bern will erwachsene Menschen mit einer Behinderung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung unterstützen und ihnen ermöglichen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil zu haben. Dieses Ziel soll durch das neue Behindertenleistungsgesetz erreicht werden. Das neue Gesetz, dessen Umsetzung auf Anfang 2024 geplant ist, sieht denWechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vor: Anstatt der heutigen Pauschalabgeltung von Institutionen soll der individuelle Betreuungsbedarfs von Menschen mit Behinderungen mittels eines strukturierten Abklärungssystems (IHP) ermittelt werden.
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